Prüfungsordnung der Universität Tübingen
für den Diplom-Studiengang Mathematik
vom 29. August 1994
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Aufgrund von § 51 Abs. 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat
der Senat der Universität Tübingen am 26. Mai
und 14. Juli 1994 folgende Prüfungsordnung beschlossen.
Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung
hat seine Zustimmung mit Erlass vom 20. Juni 1994,
Az.: III-818.116/9, erteilt.
Eingearbeitet in die Prüfungsordnung sind die erste bis zur fünften Änderung:
- Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Mathematik vom 12. Juli 2000
- Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Mathematik vom 08. August 2000
- Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Mathematik vom 30. Juli 2002
- Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Mathematik vom 01. März 2005
- Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Mathematik vom 18. November 2005
- Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Diplomstudiengang Mathematik vom 11. Juli 2008
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Bestimmungen
- Zweck der Diplomprüfung
- Diplomgrad
- Regelstudienzeit
- Prüfungen,
Melde- und Prüfungsfristen
- Prüfungsausschuss
- Prüfer und Beisitzer
- Anerkennung von Studienzeiten,
Studien- und Prüfungsleistungen
- Versäumnis, Rücktritt,
Täuschung, Ordnungsverstoß
- IIa. Orientierungsprüfung
- 8a. Durchführung der Orientierungsprüfung
- IIb. Diplom-Vorprüfung
- Zulassung zur
Diplom-Vorprüfung
- Umfang und Art der
Diplom-Vorprüfung
- Durchführung der
Diplom-Vorprüfung
- Bewertung der Prüfungsleistungen
und Notenbildung
- Wiederholung der
Diplom-Vorprüfung
- Zeugnis über die
Diplom-Vorprüfung
- Diplomprüfung
- Zulassung zur
Diplomprüfung
- Umfang und Art der
Diplomprüfung
- Diplomarbeit
- Annahme und Bewertung der
Diplomarbeit
- Durchführung der mündlichen
Prüfungen
- Zusatzfächer
- Bewertung der Prüfungsleistungen
und Notenbildung
- Wiederholung der
Diplomprüfung
- Zeugnis
- Diplomurkunde
- Schlussbestimmungen
- Ungültigkeit der
Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
- Aberkennung des Diplomgrades
- Einsicht in die
Prüfungsakten
- Inkrafttreten und
Übergangsregelung
- Anhang: Leistungsnachweise
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