Eberhard Karls Universität Tübingen


Mathematisches Institut

 
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Prüfungsordnung

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V. Anhang: Leistungsnachweise

Als Leistungsnachweise werden gefordert:

Im Hauptfach Mathematik

zur Diplom-Vorprüfung mindestens

  • einer der beiden Übungsscheine Analysis I oder Lineare Algebra I und beide Übungsscheine Analysis II und Lineare Algebra II
  • einer der beiden Übungsscheine Analysis III oder Analysis IV und den Übungsschein Algebra I, falls Algebra I nicht in der mündlichen Prüfung gewählt wird
  • einer der beiden Übungsscheine Numerische Mathematik I oder Stochastik I
  • ein Proseminarschein

zur Diplomprüfunq mindestens

  • beide Übungsscheine der Grundvorlesungen Analysis III und Analysis IV
  • beide Übungsscheine der Grundvorlesungen Numerische Mathematik I und Stochastik I
  • mindestens zwei weitere Übungsscheine zu Kursvorlesungen
  • zwei Seminarscheine aus verschiedenen Gebieten

Wird das Hauptstudium mit dem Studienschwerpunkt Wissenschaftliches Rechnen absolviert, so werden die folgenden Leistungsnachweise für die Diplomprüfung mindestens gefordert:

  • Mathematik:
    • beide Übungsscheine der Grundvorlesungen Analysis III und IV,
    • beide Übungsscheine der Grundvorlesungen Numerische Mathematik I und Stochastik I,
    • mindestens zwei Übungsscheine zu Kursvorlesungen, davon einer zu einer der Vorlesungen Partielle Differentialgleichungen I, Geometrie oder Diskrete Mathematik und einer zu einer der Vorlesungen Numerische Mathematik II oder Mathematische Statistik,
    • ein Seminarschein
  • Physik: Ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen der Theoretischen Physik
    • Elektrodynamik
    • Quantenmechanik
    • Thermodynamik
    • Physik der Kontinua
  • Informatik: Ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen
    • Architektur und Programmierung von Höchstleistungsrechnern
    • Softwaretechnik
    • Algorithmen und Komplexität
  • Mathematik, Physik oder Informatik:
    • Ein Schein über eine Studienarbeit; Studienarbeit und Seminar (s.o) müssen zu verschiedenen Gebieten gehören
    • Ein Praktikumsschein Wissenschaftliches Rechnen

Im Nebenfach Informatik

Lesitungsnachweise zur Diplom-Vorprüfung:

  • ein Übungsschein zur Informatik I
  • ein Übungsschein zur Informatik II
  • ein Übungsschein zur Informatik III oder ein Übungsschein zur Technischen Informatik oder ein Übungsschein zum Basispraktikum Technische Informatik

Die Diplom-Vorprüfung erfolgt über:

  • Informatik I
  • Informatik II und
  • Informatik III oder Technischen Informatik I oder Technischen Informatik II
Die Vordiplomprüfung erfolgt schriftlich im Rahmen von Klausuren unter Aufsicht des Prüfungsamtes.

Leistungsnachweise zur Diplomprüfung:

  • ein Übungsschein aus dem Bereich der Praktischen Informatik
  • eine Studienarbeit
Die Diplomprüfung ist mündlich und erstreckt sich über Vertiefungsvorlesungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden.

Im Nebenfach Physik

zur Diplom-Vorprüfung

  • ein Übungsschein zum Integrierten Kurs Physik I oder II
  • ein Übungsschein zu, Integrierten Kurs Physik III

zur Diplomprüfung je nach gewähltem Schwerpunkt

Experimentalphysik:

  • der Praktikumsschein zum Physikalischen Praktikum

Theoretische Physik:

  • ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen über Quantenmechanik, Elektrodynamik oder Thermodynamik

Astronomie/Astrophysik:

  • ein Praktikumsschein zum Astronomischen Praktikum
  • ein Übungsschein zu einer der Vorlesungen in Theoretischer Astrophysik
Im Nebenfach Wirtschaftswissenschaft

Es kann zwischen dem Studienplan für das Bachelor-Nebenfach Betriebswirtschaftslehre (60 ECTS-Punkte) und dem Stundenplan für das Bachelor-Nebenfach Vorlkswirtschaftslehre (60 ECTS-Punkte) gewählt werden. Die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung werden dabei studienbegleitend in jeweils 4 Klausuren zu verschiedenen Modulen unter Aufsicht des Prüfungsamtes abgelegt. § 12 Abs. 3 gilt entsprechend.

In anderen Nebenfächern

In den Nebenfächern gemäß § 10 Abs. 2 außer Informatik, Physik und Wirtschaftswissenschaften soll der Kandidat jeweils zu Beginn des Grund- bzw. Hauptstudiums mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen Studienplan vereinbaren, aus dem die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen hervorgehen.


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Webmaster / © Universität Tübingen / Stand: 08. 2008 / Druckfassung