Eberhard Karls Universität Tübingen


Mathematisches Institut

 
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Vorläufige Studienpläne

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5. Studienplan für das Nebenfach/Beifach Mathematik im
Studiengang Staatsexamen

5.1 Grundstudium

Das Grundstudium ist wie folgt aufzubauen (die Zahlen geben dabei die Anzahl der Semesterwochenstunden [SWS] pro Lehrveranstaltung an):

Sem. Mathematik Andere Fächer
1.

Analysis I mit Übungen 4+2

(2 Hauptfächer)
2.

Analysis II mit Übungen 4+2

3.

4.

Lineare Algebra I mit Übungen 4+2
Proseminar 2
Lineare Algebra II mit Übungen 4+2

SWS

Vorlesungen 16, Übungen 8 und Proseminar 2

ca. 30

Zwischenprüfung über Analysis I, Lineare Algebra I und eine der beiden Vorlesungen Analysis II, Lineare Algebra II nach 4 Fachsemestern (siehe § 3 des Besonderen Teils der Zwischenprüfungsordnung)

Zwischen-
prüfung

Die Grundvorlesungen Analysis I/II und Lineare Algebra I/II können gegeneinander ausgetauscht werden. Das Proseminar kann auch erst im Hauptstudium absolviert werden; der Proseminarschein ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung.

5.2 Zwischenprüfung

Für die Zulassung zur Zwischenprüfung werden folgende Leistungsnachweise gefordert:

  • drei Übungsscheine zu den Grundvorlesungen Analysis I/II, Lineare Algebra I/II
Einer der drei Übungsscheine kann durch einen Proseminarschein ersetzt werden.

Die Prüfungsanforderungen im Nebenfach/Beifach orientieren sich an den Inhalten der folgenden Lehrveranstaltungen:

  • Analysis I
  • Lineare Algebra I
  • Analysis II oder Lineare Algebra II

5.3 Verpflichtendes Schulpraktikum und Schulpraxissemester

Für Lehramtstudierende, die ihr Studium im Wintersemester 1997/98 aufgenommen haben, ist als Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung ein vierwöchiges Schulpraktikum erforderlich, das in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten ist. Für dessen Durchführung wird auf die einschlägigen Aushänge verwiesen.

Für alle Lehramtstudierende, die ihr Studium im Wintersemester 1998/99 aufgenommen haben oder später aufnehmen, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport angekündigt, daß ein obligatorisches Praxissemester anstelle des vierwöchigen Schulpraktikums treten wird, welches die Studierenden nach der Zwischenprüfung absolvieren müssen und das Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sein wird. Für die Einzelheiten der Durchführung des Praxissemesters wird auf die einschlägigen Aushänge verwiesen.

5.4 Hauptstudium

Für das Hauptstudium sind mindestens zwei weitere Grundvorlesungen und zwei Kursvorlesungen einzuplanen. Zur sinnvollen Planung des Hauptstudiums sollte zu Beginn des fünften Semesters ein Professor, Hochschul- oder Privatdozent aufgesucht werden. Gegenstand einer solchen Beratung ist u.a. die Abstimmung und Abdeckung der Prüfungsgebiete. Zur Erfüllung der Anforderungen in einem Prüfungsgebiet (1)-(6) gemäß 5.5 sind in der Regel eine Grundvorlesung und eine Kursvorlesung erforderlich. Der Aufbau eines ordnungsgemäßen Hauptstudiums im Nebenfach/Beifach Mathematik könnte wie folgt aussehen (dabei ist GV + Ü = Grundvorlesung mit Übung, KV + Ü = Kursvorlesung mit Übung)

Sem. Prüfungsgebiet 1 Prüfungsgebiet 2 andere Fächer
5. GV + Ü 4+2   (2 Hauptfächer)
6.   GV + Ü 4+2
7. KV + Ü 4+2  
8.   KV + Ü 4+2
SWS

Vorlesungen 16, Übungen 8

ca. 80

Im Hinblick auf die Anforderungen in der Prüfungsordnung wird empfohlen, im 5. Semester eine der Grundvorlesungen Algebra I, Numerische Mathematik I oder Analysis III zu hören. Die Grundvorlesung Algebra I behandelt wichtige begriffliche und methodische Grundlagen, die für das Hauptstudium relevant sind.

5.5 Erste Staatsprüfung (Staatsexamen)

Zur ersten Staatsprüfung werden - gemäß der Prüfungsordnung vom 2. Dezember 1977 - insgesamt vier Übungsscheine und ein Proseminarschein gefordert.

Die Anforderungen in der mündlichen Ersten Staatsprüfung ergeben sich aus der Anlage, Abschnitt A, der Prüfungsordnung:

  • Verständnis für Probleme und Methoden aus zwei der folgenden Gebiet (1)-(6) aufbauend auf der Kenntnis der Grundbegriffe aus Algebra, allgemeiner Topologie und Analysis:

    (1) Analysis,
    (2) Geometrie,
    (3) Algebra oder Zahlentheorie,
    (4) Angewandte Mathematik oder Informatik,
    (5) Stochastik
    (6) Grundlagen der Mathematik oder Mathematische Logik, oder Geschichte der Mathematik

    Topologie zählt wahlweise zum Gebiet (1),(2) oder (3). Unter den zwei vom Bewerber aus (1) bis (6) gewählten Gebieten muß mindestens eines der Gebiete (1) bis (3) vertreten sein.

Erläuterungen: Verständnis für Probleme und Methoden aus einem Gebiet erwirbt man durch den Besuch der Lehrveranstaltungen, die zu diesem Gebiet angeboten werden. Neben der Durcharbeitung des vorgetragenen Stoffes schließt das in der Regel die Lektüre einschlägiger Lehrbücher und die Teilnahme an Übungen ein, sofern solche zu den Vorlesungen angeboten werden.


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Webmaster / ©Universität Tübingen / Stand: 10. 2002 / Druckfassung