Prüfungsordnungen für den Studiengang Staatsexamen
1. Zwischenprüfung
Ordnung der Universität Tübingen für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für das Lehramt an Gymnasien vom 31. Juli 2003 (pdf-Datei)
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Maßgeblich ist der in gedruckter Form veröffentlichte Text,
der im Prüfungssekretariat eingesehen werden kann
und dort erhältlich ist.
Auf Grund von § 51 Absatz 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Tübingen am 24. Juli 2003 die nachstehende Prüfungsordnung beschlossen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat sein Einvernehmen mit Erlass vom 9. Oktober 2002, Az.: 21-7831/243 erteilt. Der Rektor hat seine Zustimmung am 31. Juli 2003 erteilt.
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeiner Teil
- Struktur des Lehramtsstudiengangs und Zweck der Prüfung
- Art und Umfang der Prüfung
- Mündliche Prüfungen
- Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten
- Prüfungsausschuss
- Prüfer und Beisitzer
- Öffentlichkeit der Prüfung
- Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
- Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- Meldefristen
- Zeitpunkt der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren
- Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Teil- und Fachnoten
- Bestehen und Nichtbestehen
- Wiederholung
-
- Ungültigkeit der Zwischenprüfung
- Einsicht in die Prüfungsakten
- Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
- Besonderer Teil (Mathematik)
- Ziel und Art der Zwischenprüfung
- Ziel und Art der Orientierungsprüfung
- Prüfungsvoraussetzungen
- Prüfungsanforderungen
- Organisation der Zwischenprüfung
- Meldung und Zulassung zur
Zwischenprüfung
2. Schulpraxissemester, Erstes & Zweites Staatsexamen
Alle Verordnungen außer der Zwischenprüfungsordnung
sind für ganz Baden-Württemberg einheitlich.
Mehr Information finden Sie beim Landesinstitut für
Erziehung und Unterricht Stuttgart.
Im einzelnen:
2.1 Schulpraxissemester
- Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums
über Schulpraxissemester für Studierende des Lehramts
an Gymnasien sowie Studierende der Studiengänge zum
höheren Lehramt an beruflichen Schulen
Fassung vom 18. Juli 2001
(pdf);
- Handreichung zum Praxissemester
(Stand 18. Juli 2001)
(pdf).
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2.2 Erstes Staatsexamen
- Verordnung des Kultusministeriums über die
Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
(Wissenschaftliche Prüfungsordnung)
Fassung vom 13. März 2001
- HTML-Version;
- Allgemeiner Teil der Verordnung
(pdf, 80k);
- Anlagen A - E
(pdf, 360k);
- Tabelle der möglichen Fächerkombinationen
(pdf).
- Alte Prüfungsordnung
Sie finden die alte Prüfungsordnung
unter einem der folgenden Links:
- Erläuterungen zu den Übergangsbestimmungen in der
Wissenschaftlichen Prüfungsordnung für das Lehramt an
Gymnasien
(pdf).
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2.3 Referendariat und Zweites Staatsexamen
- Verordnung des Ministeriums
für Kultus und Sport
über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung
für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien
Fassung vom 31. August 1984, zuletzt geändert
durch Artikel 9 der Verordnung vom 28. Mai 1997.
Leider liegt zur Zeit keine Fassung vor,
die alle Änderungen berücksichtigt.
Sie finden eine ältere Fassung am
Staatlichen Seminar für Schulpädagogik (Gymnasien) Rottweil.
- Verordnung des Kultusministeriums
zur Änderung der Verordnungen über die Vorbereitungsdienste
und die Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter
vom 21. Dezember 2000
(pdf, 11k)
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