Eberhard Karls Universität Tübingen


Mathematisches Institut

 
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Prüfungsordnungen für den Studiengang Staatsexamen

1. Zwischenprüfung

Ordnung der Universität Tübingen für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für das Lehramt an Gymnasien vom 31. Juli 2003 (pdf-Datei)


Wichtig. Obwohl bei der Erstellung der html-Version dieses Dokuments größtmögliche Sorgfalt angewendet wurde, kann eine Verantwortung für die Richtigkeit der Übertragung nicht übernommen werden. Maßgeblich ist der in gedruckter Form veröffentlichte Text, der im Prüfungssekretariat eingesehen werden kann und dort erhältlich ist.

Auf Grund von § 51 Absatz 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat der Senat der Universität Tübingen am 24. Juli 2003 die nachstehende Prüfungsordnung beschlossen. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat sein Einvernehmen mit Erlass vom 9. Oktober 2002, Az.: 21-7831/243 erteilt. Der Rektor hat seine Zustimmung am 31. Juli 2003 erteilt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Allgemeiner Teil
    1. Struktur des Lehramtsstudiengangs und Zweck der Prüfung
    2. Art und Umfang der Prüfung
    3. Mündliche Prüfungen
    4. Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten
    5. Prüfungsausschuss
    6. Prüfer und Beisitzer
    7. Öffentlichkeit der Prüfung
    8. Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
    9. Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
    10. Meldefristen
    11. Zeitpunkt der Prüfung
    12. Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren
    13. Bewertung von Prüfungsleistungen und Bildung der Teil- und Fachnoten
    14. Bestehen und Nichtbestehen
    15. Wiederholung
    16.  
    17. Ungültigkeit der Zwischenprüfung
    18. Einsicht in die Prüfungsakten
    19. Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

  2. Besonderer Teil (Mathematik)
    1. Ziel und Art der Zwischenprüfung
    2. Ziel und Art der Orientierungsprüfung
    3. Prüfungsvoraussetzungen
    4. Prüfungsanforderungen
    5. Organisation der Zwischenprüfung
    6. Meldung und Zulassung zur Zwischenprüfung

2. Schulpraxissemester, Erstes & Zweites Staatsexamen

Alle Verordnungen außer der Zwischenprüfungsordnung sind für ganz Baden-Württemberg einheitlich. Mehr Information finden Sie beim Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart.

Im einzelnen:

2.1 Schulpraxissemester
  • Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Schulpraxissemester für Studierende des Lehramts an Gymnasien sowie Studierende der Studiengänge zum höheren Lehramt an beruflichen Schulen
    Fassung vom 18. Juli 2001 (pdf);
  • Handreichung zum Praxissemester (Stand 18. Juli 2001)
    (pdf).


Wichtig. Für den Inhalt und die Richtigkeit der oben zitierten Dokumente kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die aktuelle gedruckte Fassung.

2.2 Erstes Staatsexamen
  • Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Wissenschaftliche Prüfungsordnung)
    Fassung vom 13. März 2001
    • HTML-Version;
    • Allgemeiner Teil der Verordnung (pdf, 80k);
    • Anlagen A - E (pdf, 360k);
    • Tabelle der möglichen Fächerkombinationen (pdf).
  • Alte Prüfungsordnung
    Sie finden die alte Prüfungsordnung unter einem der folgenden Links:

  • Erläuterungen zu den Übergangsbestimmungen in der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien
    (pdf).


Wichtig. Für den Inhalt und die Richtigkeit der oben zitierten Dokumente kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die aktuelle gedruckte Fassung.

2.3 Referendariat und Zweites Staatsexamen
  • Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über den Vorbereitungsdienst und die zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien
    Fassung vom 31. August 1984, zuletzt geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 28. Mai 1997.
    Leider liegt zur Zeit keine Fassung vor, die alle Änderungen berücksichtigt. Sie finden eine ältere Fassung am Staatlichen Seminar für Schulpädagogik (Gymnasien) Rottweil.

  • Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungen über die Vorbereitungsdienste und die Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 21. Dezember 2000
    (pdf, 11k)


Wichtig. Für den Inhalt und die Richtigkeit der oben zitierten Dokumente kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist in jedem Fall die aktuelle gedruckte Fassung.


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